Wann die Kosten für Brustverkleinerungen von der Krankenkasse übernommen werden

Die Gründe für einen Wunsch nach der Verkleinerung der Brust können vielseitig sein: Die betroffenen Frauen leiden häufig unter starken psychischen Problemen, aber auch Nacken- und Rückenschmerzen. Mögliche Entzündungen können auch als eine Folge von großen Brüsten auftreten. Eine Brustverkleinerung ist daher für viele Frauen eine willkommene Lösung, welche allerdings mit hohen Kosten verbunden ist. Hierfür gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, wofür allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.

Brustverkleinerungen sind mit hohen Kosten verbunden, welche unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.

Kostenübernahme nur bei medizinischer Notwendigkeit

Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in aller Regel die medizinische Erfordernis einer solchen Operation. Nur bei nachweisbaren körperlichen Beschwerden, welche auf den Umfang der Brust zurückgeführt werden, kann eine Verkleinerung von der Kasse ganz oder teilweise übernommen werden.

Medizinische Komplikationen können beispielsweise Probleme mit der Wirbelsäule, Entzündungen der Brustfalte, Nackenschmerzen oder eine hohe Belastung im Bereich der Schultern durch den BH sein. Nur psychische Beschwerden und Probleme reichen in aller Regel für die Übernahme der Kosten nicht aus.

Außerdem sollten andere Möglichkeiten zur möglichen Milderung der Beschwerden – zum Beispiel eine Gewichtsreduktion, Krankengymnastik oder Sport – hinreichend getestet worden sein. Bei den betroffenen Patientinnen mit hohem Übergewicht übernehmen einige Kassen die Kosten nur, wenn eine Gewichtsverminderung nicht zu dem gewünschten Behandlungserfolg geführt hat.

Faktoren, welche die Entscheidung der Kostenübernahme beeinflussen können

Oftmals spielt das Gewicht eine Brust eine bedeutende Rolle. Die geringste Menge des zu entfernenden Gewebes liegt für die Krankenkasse meistens bei 500 Gramm je Brust, was circa zwei Körbchengrößen entspricht. Bei einer eindeutigen Fehlbildung der Brüste oder eine Asymmetrie übernehmen manche Krankenkassen die Kosten.

Bei der Übernahme der Kosten entscheiden die Versicherungen von Fall zu Fall, ob sämtliche Beweggründe für die Übernahme der Kosten vorliegen. Generell ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen lediglich bei einer bestätigten Notwendigkeit dieses Eingriffs durch den Arzt gegeben.

Jene Bedingungen, unter welchen die Kosten der Verkleinerung der Brust übernommen werden, unterscheiden sich bei den einzelnen Krankenkassen. Generell bezahlen die meisten Kassen eine einseitige Verkleinerung der Brust, wenn eine starke Asymmetrie vorkommt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese natürlich besteht oder als Folge von Krebsoperationen entstanden ist. Erst nach der Entscheidung der Kostenübernahme können die weiteren Besprechungen zur Durchführung der Operation, zum Beispiel nach der Hall-Findlay-Methode, stattfinden.

Ausnahmen und Hilfen bei der Kostenübernahme

Jedoch gibt es dabei einige Ausnahmen. Wenn die schwere Brust aus einer vorherigen Brustvergrößerung resultiert, übernehmen die Kasten die Kosten für die Verkleinerung generell nicht. Bei Patientinnen mit hohem Übergewicht wird vor der Entscheidung zur Kostenübernahme eine Gewichtsverminderung gefordert. Die Kostenübernahme für die Korrektur erfolgt ausschließlich dann, wenn die Gewichtsabnahme nicht zum Erfolg geführt hat.

Sollten die Kassen bei der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen eine Kostenübernahme für die Brustverkleinerung ablehnen, können die Patientinnen einen Widerspruch gegen diese Verweigerung einlegen. Hierbei sollten die Betroffenen wie schon beim Antrag Befunde und Gutachten der Fachärzte hinzufügen. Einen sehr hohen Stellenwert haben dabei solche Befunde von Orthopäden, welche das hohe Gewicht der Brüste als Ursache für die Nacken- und Rückenschmerzen bestätigen.

Ein weiteres Rechtsmittel ist eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht. Diese kann ohne einen Rechtsanwalt hier eingelegt werden, weil in dieser Instanz der Gerichte keine Pflicht dafür gilt. Eine Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt geht jedoch erfahrungsgemäß mit einer größeren Erfolgsquote einher. In einzelnen Fällen wird hiermit auch rückwirkend die Kostenübernahme der Brustverkleinerung durch die Kassen erreicht.